Welches Kontingent wurde für ausländische Erntehelfer festgelegt?
Während EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsbürger ohne Beschränkung in Österreich als Erntehelfer eingesetzt werden können, bedarf es bei Personen aus Drittstaaten einer Beschäftigungsbewilligung, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt wird. Mit Verordnung vom 26.02.2021 hat der Bundesminister für Arbeit für das Jahr 2021 nunmehr ein Kontingent von 200 Beschäftigungsbewilligungen für den Bereich der Erntehelfer freigegeben. […]
