Laufende Ratenvereinbarungen ÖGK für coronabedingte Rückstände

War eine Begleichung der ÖGK-Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, konnte eine Ratenvereinbarung abgeschlossen werden.

Raten wurden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt.

Alle nicht coronabedingten Rückstände sind aber regelmäßig zu den üblichen Terminen, Fristen und Konditionen zu begleichen!

2-Phasen-Modell

Phase 1 dient im Wesentlichen dazu, die bis einschließlich 30.06.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Dies erfolgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Unternehmen bis längstens 30.09.2022. 

Phase 2 zielt in weiterer Folge darauf ab, allenfalls noch verbleibende Beitragsrückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis längstens 30.06.2024 zur Verfügung.