Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber

Ab 1.7.2021 kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen, wenn diese zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.

Auf dem Lohnkonto und auf dem Lohnzettel gibt es eigene Felder für die Monate, an denen die Kosten übernommen werden und müssen daher in der Personalverrechnung berücksichtigt werden.