Sonderbetreuungszeit
Es wird eine Phase 5 der Sonderbetreuungszeit im Ausmaß bis zu 3 Wochen für Dienstverhinderungen im Zusammenhang mit Betreuungspflichten Zeitraum 01.09.-31.12.2021 geschaffen, die aus der weiterhin gegebenen COVID-19 Pandemiesituation resultieren. Wie bisher wird ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit neben der Möglichkeit einer Vereinbarung vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass der häufigste Anwendungsfall die Absonderung eines Kindes […]