Angleichung Kündigungsfristen von Arbeitern an Angestellte ab 01.10.2021
Die geplante Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten wurde auf 1.10.2021 verschoben und findet dann auf Kündigungen von Arbeitern Anwendung, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden. Aufrecht bleiben oftmals Kündigungsregeln in Kollektivverträgen von Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen. Branchenspezifisch ist aber jedenfalls immer abzuklären, ob es Ausnahmeregelungen zu den Angleichungsbestimmungen lt. § […]