BMF-Auskunft: Umstellung USt-Satz für Gastroumsätze zum Jahreswechsel
Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5% gem. § 28 Abs 52 UStG, der insbesondere Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie betrifft, läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes in diesem Bereich. Vom BMF ist nachfolgende Auskunft als praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel ergangen (Toleranzregelung). BMF-Auskunft betreffend Umstellung Umsatzsteuersatz ab dem 1.1.2022: […]