Ausweitung der Spendenbegünstigung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz
Am 14.12.2023 wurde vom Nationalrat das „Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023“ beschlossen, durch welches die Spendenabsetzbarkeit auf weitere begünstigte Einrichtungen ausgeweitet und das Verfahren zur Erlangung der steuerlichen Spendenbegünstigung deutlich vereinfacht werden sollen. Das Inkrafttreten erfolgte mit 1.1.2024. Ausweitung der Begünstigung Spenden können nur dann steuermindernd als Betriebs- bzw. Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn diese explizit an eine im […]
