Fixkostenzuschuss € 800.000,– und Verlustersatz
Neben dem in diesem Newsletter angeführten Ausfallbonus, gibt es den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz. Beide können für die Zeiträume 16.9.2020 bis 30.6.2021 beantragt werden. Die erste Tranche mit Schätzwerten ist bis 30.6.2021 beantragbar; mit Istwerten inklusive der Abrechnung ist bis 31.12.2021 möglich.
Wir empfehlen, wenn Sie keinen zeitnahen Liquiditätsbedarf haben, zumindest bis Juni 2021 abzuwarten und anhand der Istzahlen zu berechnen, welche Fördervariante die beste ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vergleichsberechnung.
Sollten Sie dennoch dringenden Liquiditätsbedarf haben, so unterstützen wir Sie bei der Wahl der voraussichtlich besten Fördervariante sowie bei der Beantragung.
Weiterführende Informationen: Verlustersatz, Fixkostenzuschuss