Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen

Der Nationalrat hat am 23. Juni 2022 das bereits dritte Entlastungspaket, namentlich das Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen. Zahlreiche Maßnahmen und Einmalzahlungen sollen die Teuerung dämpfen und die Lasten aus der Teuerung abfedern. Konkret umfasst das Paket:

Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus

Erwachsene erhalten einen Bonus von EUR 500, der sich aus Klimabonus und Antiteuerungs-Bonus zusammensetzt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der halbe Bonus ausgezahlt. Der Antiteuerungs-Bonus ist bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von EUR 90.000 steuerfrei. Sowohl der Klimabonus als auch der Antiteuerungs-Bonus dürfen nicht gepfändet werden.

Entlastung für Familien

Der Familienbonus plus wird vorzeitig bereits für das laufende Jahr auf EUR 2.000 erhöht. Im August wird ein einmaliger Zuschlag von EUR 180 zur Familienbeihilfe überwiesen. Auch der Kindermehrbetrag wird erhöht.

Steuer- und beitragsfreie Teuerungsprämie

Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 auszuzahlen. Der Gesetzestext sieht bis zum Betrag von EUR 2.000 keine weiteren Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vor. Die vollen EUR 3.000 können nur dann ausgeschöpft werden, wenn die EUR 2.000 übersteigende Zahlung aufgrund einer „lohngestaltendenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EStG“ geleistet wird. Darunter fällt nicht nur ein Kollektivvertrag, sondern auch jener Fall, bei dem die Teuerungsprämie innerbetrieblich allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt wird. Eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung ist auf den Maximalbetrag von EUR 3.000 anzurechnen. Die Gewinnbeteiligung kann im Jahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden. Die Teuerungsprämie ist weiters von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten befreit.

Entlastung für Geringverdiener:innen und Pensionist:innen

Geringverdiener:innen erhalten einen einmaligen Teuerungsabsetzbetrag von EUR 500. Der ursprünglich auch für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen vorgesehene Teuerungsabsetzbetrag wurde in eine Einmalzahlung umgewandelt. Bei einer Gesamtpension zwischen EUR 1.200 und EUR 1.800 wird im September 2022 ein zusätzlicher Betrag in der Höhe von EUR 500 zur Auszahlung gelangen. Darunter und darüber greift eine (komplizierte) Einschleifregelung, wobei die Einmalzahlung bei Pensionen bis EUR 2.250 sukzessive auf null absinkt.

Mindestpensionist:innen, Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose und andere vulnerable Gruppen erhalten eine Einmalzahlung von EUR 300.

Weiters wurde beschlossen:

Die CO2-Bepreisung wird auf Oktober 2022 verschoben. Der Unfallversicherungsbeitrag wird ab 2023 um 0,1-Prozentpunkte gesenkt.

Weitere von der Regierung angekündigte Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, die regelmäßige Valorisierung bestimmter Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds sind (noch) nicht Teil dieses Pakets. Auch die in Aussicht genommenen Strompreiskompensationen für Unternehmen, Zuschüsse für energieintensive Unternehmen und ein Versorgungssicherheitspaket für die Landwirtschaft sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.