Coronabedingte Bonuszahlungen an Mitarbeiter

Im Rahmen des am 16.12.2021 im Ministerrat beschlossenen Steuerreform-Paketes sind zahlreiche Änderungen umgesetzt worden.
Völlig überraschend wurde als weitere ergänzende Maßnahme auch die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen.
Folgende Eckpunkte dazu für Sie als Information:

Coronabedingte Bonuszahlungen und Zulagen – wie schon im Kalenderjahr 2020 – werden bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt.
• Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
• Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden
• Es empfiehlt sich, den „coronabedingten“ Grund der Gewährung in Form einer Vereinbarung festzuhalten


Quelle: Nationalrat gibt grünes Licht für Steueranpassungen (PK-Nr. 1478/2021) | Parlament Österreich