Kleinunternehmergrenze
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung von EUR 35.000,00 (netto) auf EUR 55.000,00 (brutto) jährlich angehoben. Diese Änderung ermöglicht es Ihnen, von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren, wenn Ihr Jahresumsatz diese Grenze nicht überschreitet. Bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze bleibt die Befreiung für die zuvor erzielen Umsätze bestehen, jedoch tritt die Umsatzsteuerpflicht […]