Erinnerung: Angleichung Kündigungsfristen von Arbeitern an Angestellte seit 01.10.2021
Seit 1.10.2021 wurden die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen. Die neue Regelung findet auf Kündigungen von Arbeitern Anwendung, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden.Aufrecht bleiben oftmals Kündigungsregeln in Kollektivverträgen von Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen. Im Falle der Gültigkeit der neuen Fristen bedeutet es für den Arbeitgeber, dass er bei Kündigungen ab […]