Sonder-Newsletter: Ukraine Krise
Wir dürfen in diesem Sonder-Newsletter darüber informieren, dass Spenden im Rahmen der Ukraine Krise unter Umständen steuerlich begünstigt berücksichtigt werden können. Hierzu geben wir den Text des Finanzministeriums wieder, wonach nicht nur Spenden an begünstigte Einrichtungen verwertet werden können: Werbewirksame „Spenden“ zur KatastrophenhilfeGemäß § 4 Abs 4 Z 9 EStG haben Unternehmen die Möglichkeit, Hilfeleistungen […]