Senkung der Mehrwertsteuer auf 4,9 %
Wie bereits in unserem Newsletter vom März angekündigt, tritt zum 01. Juli 2026 die Senkung der Mehrwertsteuer auf 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel in Kraft.
Da der Termin nun näher rückt, möchten wir Sie nochmals an die notwendigen Anpassungen erinnern. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierkassen rechtzeitig umgestellt werden, damit die neuen Steuersätze ab dem Stichtag korrekt abgerechnet werden.
Die exakte Liste an mehrwertsteuer-begünstigten Lebensmitteln wurde im Ministerrat vom 28.1.2026 (https://services.bundeskanzleramt.gv.at/newsletter/bka-medien-newsletter/innenpolitik/bka-medieninformation-28-01-2026.html) beschlossen und umfasst folgende Produkte:
- Milch, Butter, Joghurt, frische Eier
- Gemüse: Kartoffeln, Paradeiser, Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgemüse, Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten, Salate, Karotten, Rüben und Knollensellerie, Gurken, Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte; Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika und Spargel;
- Gemüse gefroren (z.B. Erbsen, Spinat);
- Obst: Äpfel, Birnen, Quitten frisch, Steinobst frisch (z.B. Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken);
- Getreide und Backwaren: Reis, Weizenmehl und Weizengrieß, Nudeln (ohne Füllung), Brot und Gebäck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl etc., inklusive glutenfreies Brot);
- Speisesalz
Die Begünstigung betrifft ausschließlich die Lieferung der genannten Lebensmittel, die in Verpackungen, Behältnissen oder sonstigen Warenumschließungen geliefert werden. Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (z.B. Gastronomie oder Catering) fallen nicht unter diesen Steuersatz.


