Registrierkassen-Jahresbeleg: Frist 15.2.2026
Zum Zweck des Manipulationsschutzes ist auch für den Jahresbeleg 2025 der Registrierkasse wieder eine verpflichtende Überprüfung durchzuführen.
Diese kann manuell über die BMF-Belegcheck-App oder automatisiert über das Kassensystem durchgeführt werden, sofern das System über eine Schnittstelle zu Finanz-Online verfügt.
Die Überprüfung des Jahresbeleges hat bis spätestens 15.02.2026 zu erfolgen. Falls die Prüfung erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin erfolgt, kann dies ein Tatbestand für eine Finanzordnungswidrigkeit sein und rechtliche Konequenzen zur Folge haben.


