Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.

Ausmaß der Förderung

Gefördert werden

  • 50 % der förderbaren Investitionskosten für die Erneuerung und Errichtung der Wasserförderungs- und Verteilsysteme sowie
  • 70 % der förderbaren Kosten für die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.

Zulässige Förderwerber

Ein Antrag auf Förderung kann von Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften sowie von Zusammenschlüssen von mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden.

Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.

Wichtige Informationen

Umfassende Informationen zur Förderung selbst sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern in den Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (eAMA) unter folgendem Link: www.ama.at/dfp.