Auslaufen der UST-Befreiung auf PV-Anlagen
Die Maßnahme der Aufhebung der USt-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen (Nullsteuersatz) zur Budgetkonsolidierung wurde am 7.3.2025 vom Nationalrat beschlossen. Da die Umsatzsteuer generell auf den Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt abstellt, wurde der 1.4.2025 als Datum für die Beendigung der USt-Befreiung normiert.
Bei Verträgen zur Lieferung/Installation einer PV-Anlage bis 35 kWp können gem. Nationalratsbeschluss folgende Fälle unterschieden werden:
- Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insb. mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage bis 31.12.2025 geliefert (Kauf ohne Installation )/fertig installiert (Kauf mit Installation) wird, gilt der Nullsteuersatz (0 % USt).
- Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insb. mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage nach dem 31.12.2025 geliefert /fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 % USt).
- Für Verträge, die ab 7.3.2025 nachweislich abgeschlossen werden …
- wenn die Anlage bis 31.3.2025 geliefert/fertig installiert wird, kann der Nullsteuersatz (0 % USt) angewendet werden oder
- wenn die Anlage ab dem 1.4.2025 geliefert/fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 % USt).
- Für Verträge, die ab 1.4.2025 abgeschlossen werden, gilt wieder der Regelsteuersatz (20 % USt).