Registrierkasse – Überprüfung des Jahresbeleges 2023 – Frist 15.02.2024
Zum Zweck des Manipulationsschutzes ist auch für den Jahresbeleg 2023 der Registrierkasse wieder eine verpflichtende Überprüfung durchzuführen.
Diese kann manuell über die BMF-Belegcheck-App oder automatisiert über das Kassensystem durchgeführt werden, sofern das System über eine Schnittstelle zu Finanz-Online verfügt.
Die Überprüfung des Jahresbeleges hat bis spätestens 15.02.2024 zu erfolgen. Falls die Prüfung erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin erfolgt, kann dies ein Tatbestand für eine Finanzordnungswidrigkeit sein, welche mit einer Geldstrafe von bis zu € 5.000,- geahndet wird.