Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich€ 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 777,66
Höchstbeitragsgrundlage 
täglich€ 202,00
monatlich€ 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung€ 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.