AWS Investitionsprämie
In den Förderrichtlinien ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der AWS spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen eine
Abrechnung vorzulegen.
Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist.
Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten!
D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät!
Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.