Härtefall-Fonds

Der Härtefallfonds war eine der ersten Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaftstreibenden. Der bisher vorgesehene Zeitraum von 12 Monaten (16. März 2020 bis 15. März 2021) wurde um weitere 3 Monate verlängert, also bis 15.6.2021. Für die 15 Monatszeiträume gilt neu eine Beantragungsfrist bis zum 31.07.2021 – bis vor kurzem galt die Frist bis zum 30.4.2021. Daher besteht vorerst keine Eile.

Folgende aktuelle Eckpunkte möchten wir Ihnen als Überblick mitgeben:

  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.